Rechtsprechung
LG Heidelberg, 04.03.2013 - 5 S 61/12 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
§§ 965 Abs. 1, 966 Abs. 1, 280 Abs. 1 BGB
Haftung für zerstörten Geocache - damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Wer einen Geocache (GPS-Schatz) aus seinem Versteck entfernt und der Zerstörung durch Dritte preisgibt, ist schadensersatzpflichtig
- JurPC
Haftung für zerstörten Geocache
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Pflicht eines Finders zur Verwahrung eines besitzlosen Geocaches
- info-it-recht.de
Finder eines Geocache (GPS-Schatz) ist schadensersatzpflichtig, wenn er seine Verwahrungspflicht verletzt
- Justiz Baden-Württemberg
§ 280 Abs 1 BGB, § 965 Abs 1 BGB, § 966 Abs 1 BGB
Fund eines Geocache: Schadensersatzpflicht des Finders bei Zerstörung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (9)
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Haftung für zerstörten Geocache
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die Verwahrpflicht des Finders
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Haftung für zerstörten Geocache
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Geocache im Wald gefunden - Jäger bringt die "Schatztruhe" zerstört zum Fundbüro: Haftet der Finder für den Verlust?
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Jäger darf gefundenen "Geocache" nicht mitnehmen und anderweitig abstellen
- rechtstipps.de (Kurzinformation)
Geocaching: Finder haftet für zerstörte Schatztruhe
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Finger weg vom Geocache, sonst wird Schadensersatz fällig
- anwalt.de (Kurzinformation)
Finger weg vom Geocache, sonst wird Schadensersatz fällig!
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Finder haftet für die Zerstörung eines Geo-Caches - Finder verletzte seine Pflicht zur Verwahrung
Verfahrensgang
- AG Heidelberg, 21.09.2012 - 30 C 51/11
- LG Heidelberg, 04.03.2013 - 5 S 61/12
Papierfundstellen
- NJW-RR 2013, 928
- MMR 2013, 476
- K&R 2013, 681
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 16.07.2002 - X ZR 250/00
Zur Haftung der Deutschen Post AG bei Verlust von Wertsendungen
Auszug aus LG Heidelberg, 04.03.2013 - 5 S 61/12
Allerdings gehört zum Vorsatz im Zivilrecht nach herrschender Rechtsauffassung nicht nur die Kenntnis der Tatbestandsmerkmale der verletzten Norm, sondern auch das Bewusstsein der Rechtswidrigkeit (statt aller: BGH, NJW 2002, 3255, 3256 unter III. 2.).